INTERSOM Köln
Zentrum für Schlafmedizin & Schlafforschung im MediaPark Köln

Schlafapnoe

Manchmal eine Frage der Rechtsprechung

Wer sich trotz fachärztlich diagnostizierten Schlafapnoe Syndroms einer Therapie widersetzt und am Straßenverkehr teilnimmt, muss im Einzelfall mit nicht unerheblichen Konsequenzen rechnen: Wer einen Unfall verursacht, riskiert u.a. schwere Einbußen beim Versicherungsschutz: Seit 2008 behalten sich die Versicherungsgesellschaften vor, den zu erstattenden Betrag bei wissentlich nicht therapiertem OSAS zu kürzen oder komplett zu streichen. In den 2014 in Kraft getretenen, neuen „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“ (2014) heißt es obendrein zum Thema Tagesschläfrigkeit: „Eine unbehandelte oder therapierefraktäre schwere Tagesschläfrigkeit schließt die Fahreignung generell aus.“ Zugleich aber gelte, bei “erfolgreich behandelter Tagesschläfrigkeit, welche durch erneute Begutachtung dokumentiert werden muss, besteht die Fahreignung wieder.“ (Quelle: Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung. Bearb. von Nicole Gräcmann und Martina Albrecht. 2014. In: Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen. Mensch und Sicherheit. Heft M 115, Zitate: S. 61/63; sowie: Ärztekammer Nordrhein ) Sollten Sie konkrete Fragen zu diesem Thema haben, informieren wir, das Team von INTERSOM, Sie gerne ausführlich.


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